Erläuterungen
Namen der Wahlvorschlagsträger
| Kurzbezeichnung | Träger des Wahlvorschlags |
|---|---|
| die farbechten / Die Linke | |
| Frankfurt-Sozial! | |
| A.I.V. | Ausländische Interessenvertretung |
| AfD | Alternative für Deutschland |
| AFG | Afghanische Liste |
| ANA | Liste Anadolu |
| BFF | Bürger Für Frankfurt |
| BIG | Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit |
| BSW | Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit |
| CDU | Christlich Demokratische Union Deutschlands |
| CL | Chinesische Liste |
| DABEI | Deutsche und Ausländer für Bildung, Empowerment und Integration |
| DFRA | DieFrankfurter |
| DIALOGINITIATIVE | DAJ ZNAK Polnische Dialoginitiative für Frankfurt |
| Die Linke | Die Linke |
| Die PARTEI | Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative |
| ELF | EUROPA LISTE FÜR FRANKFURT |
| FDP | Freie Demokratische Partei |
| FREIE WÄHLER | FREIE WÄHLER |
| Gartenpartei Ffm | Gartenpartei Frankfurt am Main |
| GMW | Gemeinsam für Mitte-West |
| GRÜNE | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
| GUG | Global Unity in Germany |
| IBF | Ich bin ein Frankfurter |
| IFL | Internationale Freie Liste |
| IND | BHARAT |
| LiberD | Liberales Deutschland |
| LM | Liste Mezopotamya |
| MERA25 | MERA 25 - Gemeinsam für Frieden, Solidarität und Freiheit |
| ÖkoLinX | ÖkoLinX |
| PAU | Progressive Ausländer Union |
| Partei des Fortschritts | |
| PIRATEN | Piratenpartei Deutschland |
| SL | SERBISCHE LISTE |
| SPD | Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
| Tierschutzpartei | PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ |
| UD | Ukrainische-Diaspora-Frankfurt |
| Volt | Volt Deutschland |
| WBE | WIR BERGEN-ENKHEIMER |
| WIF | WIR IN FRANKFURT |
Wahlvorschlagsträger und Listen
Parteien und Wählergruppen stellen bei Kommunalwahlen Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten auf und sind damit die Wahlvorschlagsträger. In dieser Publikation wird als Bezeichner der Begriff “Liste” verwendet, da sie zum einen die Namen des Wahlvorschlagsträgers enthält, aber auch die Kandidatinnen und Kandidaten, die dieser zur Wahl vorschlägt. Beim Bericht über einzelne Listen wird im Allgemeinen der Name des Wahlvorschlagsträgers genutzt.
Sortierung der Ergebnisse
In der Regel richtet sich die Reihenfolge der Wahlvorschläge nach ihrer Reihenfolge auf dem Stimmzettel. Die Sitzverteilungsdiagramme sowie die parlamentarischen Diagramme sind nach Zahl der Sitze und bei Stimmengleichheit alphabetisch aufsteigend angeordnet. Wenn andere Sortierreihenfolgen angewendet wurden, ist dies vermerkt.
Stimmen aus veränderten und unveränderten Stimmzetteln
Die Stimmenherkunft kann bei Kommunalwahlen nach unveränderten und veränderten Stimmzetteln, bei veränderten Stimmzetteln aber auch nach Art der Veränderung unterschieden werden.
Unveränderte Stimmzettel sind solche, die lediglich mit einem Listenkreuz markiert sind. In Tabellen und Grafiken werden sie als unveränderte Stimmzettel (nur Listenkreuz) bezeichnet.
Veränderte Stimmzettel wurden durch Markierungen (Streichungen, Kumulieren, Panaschieren) verändert und sind in der Publikation unter der Bezeichnung veränderte Stimmzettel ausgewiesen. Diese teilen sich auf in Stimmzettel, die innerhalb einer Liste verändert sowie Stimmzettel, auf denen panaschiert (also Stimmen auf mehrere Listen verteilt) wurden.
Unter der Bezeichnung in Liste verändert werden alle veränderten Stimmzettel ausgewiesen, die ausschließlich Markierungen in einer Liste haben. Dabei kann es sich sowohl um Streichungen als auch Stimmabgaben für Einzelbewerberinnen bzw. -bewerber handeln. Auch eine zusätzliche Markierung der Liste mit einem Kreuz ist möglich.
Mit dem Begriff panaschiert sind Stimmzettel gemeint, auf denen Stimmen über mehrere Listen hinweg vergeben wurden. Diese können darüber hinaus ein Listenkreuz beinhalten.
Aufgrund einer geänderten Methodik bei der Stimmzettelzuweisung sind die bisher veröffentlichten Daten der Kommunalwahlen 2021 nicht vergleichbar. Diese wurden für den hier genutzten Vergleich neu berechnet.
Verfahren zur Sitzzuteilung
Im Vorfeld der hessischen Kommunalwahlen wurde das gesetzlich vorgesehene Verfahren zur Sitzzuteilung geändert. Anstelle des bis dahin geltenden Hare/Niemeyer-Verfahrens sah der hessische Gesetzgeber zunächst die Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens vor. Gegen diese Neuregelung wurde ein Normenkontrollverfahren beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen eingeleitet.
Mit Urteil vom 28. Januar 2026 erklärte der Staatsgerichtshof die vorgesehene Umstellung des Sitzzuteilungsverfahrens vom Hare/Niemeyer-Verfahren auf das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren für Kommunalwahlen in Hessen für verfassungswidrig. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde für nichtig erklärt. Damit galt für die Durchführung der Kommunalwahlen weiterhin die Regelung des § 22 Abs. 3 und 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 16. Mai 2020, nach der die Sitzzuteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren erfolgt.