Ausgabe 01/2026
515.215 Wahlberechtigte bei der Stadtverordnetenwahl
Am 15. März 2026 sind die Frankfurterinnen und Frankfurter zum 20. Mal aufgerufen, ihre Stadtverordnetenversammlung zu wählen. Erstmals fand diese Wahl am 26. Mai 1946 statt und es waren 266.968 Personen wahlberechtigt. Bei der anstehenden Wahl sind 515.215 und damit fast doppelt so viele Bürgerinnen und Bürger im Wählerverzeichnis registriert, was zum einen am Wachstum der Stadt, zum anderen auch an einem geänderten Wahlrecht liegt (siehe Infobox).
Wahlberechtigt bei den Stadtverordentenwahlen sind volljährige Deutsche und EU-Angehörige, die seit mindestens sechs Wochen in Frankfurt am Main leben. Gleiches gilt für die Wahl zum Ortsbeirat, wobei diese Zahlen hier nicht ausgewiesen sind. Zahl und Struktur der Ortsbeiratswahlberechtigten unterscheiden sich aber nur unwesentlich von den Wahlberechtigten zur Stadtverordnetenwahl.
Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag 1. Februar 2026, den Zeitpunkt der Auflage des Wählerverzeichnisses. Bis zum Wahltag bleibt die Zahl der Wahlberechtigten vorläufig, da sich durch die Fortschreibung des Wählerverzeichnisses Änderungen ergeben. In den 42 Tagen bis zur Wahl kommt es z. B. zu Verschiebungen, da Menschen umziehen oder versterben. Die endgültige Zahl der Wahlberechtigten steht daher erst am Tag der Wahl fest.
Im Vergleich zur Stadtverordnetenwahl 2021 (512.034) stieg die Zahl der Wahlberechtigten zwar nochmals an, mit einem Plus von 0,6 Prozent aber nur sehr moderat. Dessen ungeachtet hält der Aufwärtstrend seit 1993 (398.162 Wahlberechtigte) ungebrochen an und es sind so viele Menschen in Frankfurt wahlberechtigt wie noch nie bei Stadtverordnetenwahlen zuvor.
Wahlberechtigte bei Stadtverordnetenwahlen
Quelle: 1946 bis 2021: die/der Gemeindewahlleiter/-in; 2026: Wählerverzeichnis, Stand 01.02.2026.
Frauen sind leicht in der Überzahl
Unter den Wahlberechtigten finden sich 261.436 Frauen und 253.779 Männer.1 Damit liegt der Anteil der Frauen bei 50,7 Prozent und 1,4 Prozentpunkte über dem der Männer (49,3 %). Das Geschlechterverhältnis unter den Wahlberechtigten entspricht fast exakt dem der Frankfurter Bevölkerung insgesamt. Hier liegt der Frauenanteil bei 50,5 Prozent.
Innerhalb der Altersgruppen schwankt die Verteilung nach Männern und Frauen. So sind in den Altersgruppen zwischen 35 und 69 Jahren im Gegensatz zum Gesamtwert die Männer stärker vertreten und die Frauen haben bei den 70-Jährigen und Älteren einen deutlich erhöhten Anteil von 57,4 Prozent. Bei den 18- bis 35-Jährigen halten sich beide Geschlechter die Waage.
Geschlecherverteilung der Wahlberechtigten bei den Stadtverordnetenwahlen
Quelle: 2021: der Gemeindewahlleiter; 2026: Wählerverzeichnis, Stand 01.02.2026. Aufgrund geringer Fallzahlen des Merkmals „divers” wird die binäre Geschlechterform ausgewiesen.
Knapp ein Drittel der Wahlberechtigten ist 60 Jahre und älter
Fast ein Drittel (29,6 %) der aktuellen Wahlberechtigten sind 60 Jahre und älter, wobei mehr als die Hälfte bereits über 70 ist. Am unteren Ende der Altersverteilung stehen 9,8 Prozent junge Wahlberechtigte zwischen 18 und 24 Jahren und sie sind damit die kleinste aller Gruppen. Die anteilig größte Gruppe sind die 45- bis 59-Jährigen mit 24 Prozent (123.746 Personen).
Im Vergleich zur Wahl vor fünf Jahren verändert sich die Struktur etwas. Auffällig sind die Anstiege in der jüngsten Altersgruppe sowie bei den 60-Jährigen und Älteren. Die Zahl der 18- bis 24-Jährigen nahm um +3.938 zu und ihr Anteil an allen Wahlberechtigten stieg um 0,7 Prozentpunkte.
Noch deutlicher fällt der Zuwachs in den höchsten Altersgruppen aus. Bei den ab 60-Jährigen ist ein Plus von 10.903 Wahlberechtigten zu verzeichnen, wodurch sich ihr Anteil um 1,9 Prozentpunkte erhöht.
Altersstruktur der Wahlberechtigten bei Stadtverordnetenwahlen
Quelle: 2021: der Gemeindewahlleiter; 2026: Wählerverzeichnis, Stand 01.02.2026.
Hoher Anteil der Wahlberechtigten lebt im südlichen Teil der Stadt
In den Ortsbezirken 1 bis 62 lebt der weit größte Teil der Wahlberechtigten, insgesamt 330.364 Personen stehen hier im Wählerverzeichnis. Somit können 64,1 Prozent der berechtigten Frankfurterinnen und Frankfurter in diesem Teil der Stadt ihre Stimmen abgeben.
Die wenigsten Wahlberechtigten leben im Nieder-Erlenbacher Ortsbezirk 13 (3.618, 0,7 %), die meisten im westlichen Ortsbezirk 6 (82.563, 16 %). Überhaupt finden sich die nach Wahlberechtigtenzahl kleinsten Ortsbezirke im Nordosten der Stadt, neben dem Ortsbezirk 13 sind das die Ortsbezirke 14 (3.803 Wahlberechtigte, 0,7 %) und 15 (8.135 Wahlberechtigte, 1,6 %).
Wahlberechtigte bei der Stadtverordnetenwahl nach Ortsbezirken
Quelle: Wählerverzeichnis, Stand: 01.02.2026; Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main (laufend aktualisiert).
Struktur der Wahlberechtigten ist im Stadtgebiet heterogen
Bezogen auf die stadtweite Verteilung in den Altersgruppen weicht diese in den Ortsbezirken ab. Den höchsten Anteil an 70-jährigen und älteren Wahlberechtigten hat der Ortsbezirk 16 (22,1 %). Mit rund einem Fünftel liegt der Anteil in den Ortsbezirken 13 und 15 ähnlich hoch. In fünf Ortsbezirken liegt der Anteil unter dem städtischen Schnitt von 15,7 Prozent und lediglich 9,8 Prozent der Wahlberechtigten im Ortsbezirk 1 finden sich in dieser Altersgruppe.
Bei der jüngsten Gruppe zwischen 18 und 24 Jahren beträgt deren höchster Anteil im Ortbezirk 8 11,7 Prozent und ebenfalls über elf Prozent im Ortsbezirk 6. Neun der 16 Ortsbezirke haben einen überdurchschnittlich hohen Anteil (stadtweit 9,8 %) in dieser Gruppe, den geringsten weist der Ortsbezirk 4 auf (7,3 %).
Altersstruktur der Wahlberechtigten in den Ortsbezirken
Quelle: Wählerverzeichnis, Stand 01.02.2026.
34.324 Personen erstmals wahlberechtigt
Von den insgesamt 515.215 Wahlberechtigten dürfen aufgrund ihres Alters 34.324 (6,7 %) zum ersten Mal an einer Kommunalwahl teilnehmen und sind damit sogenannte Jungwählerinnen und Jungwähler. 17.148 der Jungwählenden sind weiblich (50 %) und 17.176 männlich (50 %).
Jungwählerinnen und Jungwähler
Quelle: Wählerverzeichnis, Stand 01.02.2026.
Erstwählende gibt es bei dieser Wahl nicht, da bei den Europawahlen 2024 das Mindestalter bei 16 Jahren lag und somit alle bereits einmal die Gelegenheit zu einer Wahlteilnahme hatten.